Beteiligung

Beteiligung bedeutet das Einbinden von Personen oder Gruppen in einen Entscheidungsprozess. Häufig wird mit dem Fachbegriff Partizipation die Teilhabe, Mitwirkung, Mitbestimmung, Mitsprache usw. von Menschen beschrieben.
In der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gilt Beteiligung als grundlegendes Handlungsprinzip.
Es gibt viele unterschiedliche Modelle zum Thema Beteiligung. Die verschiedenen Methoden lassen sich meist einteilen in formelle Beteiligung, wie feste Jugendräte und informelle Beteiligung im Alltag, die ohne eine Geschäftsordnung agiert.

Quelle: LAG OKJA, MMM Projekt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
„Gemeinden und Samtgemeinden sollen Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die deren Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Hierzu sollen die Gemeinden und Samtgemeinden über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.“

Quelle: § 36 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010

„Die[…] sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“

Quelle: UN-Kinderrechtskonventionen, Artikel 12

 

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